Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-23, 3 U 48/05

3 U 48/05Obergericht23.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 48/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-23

Aktenzeichen: 3 U 48/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0123.3U48.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 19.01.2005 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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