Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-20, 4 Ws 221/05

4 Ws 221/05Obergericht20.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 221/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-20

Aktenzeichen: 4 Ws 221/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0120.4WS221.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 12.04.2005 aufgehoben.

Die Vergütung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt B in N wird auf weitere 1.006,88 €, mithin auf insgesamt 6.911,74 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.