4 Ws 221/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-20, 4 Ws 221/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-20, 4 Ws 221/05
4 Ws 221/05Obergericht20.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 221/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-20
Aktenzeichen: 4 Ws 221/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0120.4WS221.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Münster vom 12.04.2005 aufgehoben.
Die Vergütung des Pflichtverteidigers Rechtsanwalt B in N wird auf weitere 1.006,88 €, mithin auf insgesamt 6.911,74 € festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
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