Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-19, 2 Ws 296/05

2 Ws 296/05Obergericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 296/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: 2 Ws 296/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0119.2WS296.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bestellung des Rechtsanwalts I aus X als Pflichtverteidiger wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt I2 aus I als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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