20 U 160/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-18, 20 U 160/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-18, 20 U 160/05
20 U 160/05Obergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 160/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 20 U 160/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0118.20U160.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Juli 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Essen vom 21.12.2004 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten der ersten Instanz sowie die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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