Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-18, 20 U 160/05

20 U 160/05Obergericht18.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 160/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-18

Aktenzeichen: 20 U 160/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0118.20U160.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Juli 2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Essen vom 21.12.2004 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten der ersten Instanz sowie die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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