20 U 145/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-18, 20 U 145/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-18, 20 U 145/05
20 U 145/05Obergericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 145/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: 20 U 145/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0118.20U145.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Februar 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.