Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-16, 22 U 121/05

22 U 121/05Obergericht16.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 121/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-16

Aktenzeichen: 22 U 121/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0116.22U121.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 3. Juni 2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Urteils im Kostenpunkt dahin berichtigt wird, dass der Kläger die gesamten Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt.

Der Kläger trägt ferner die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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