2 Ss OWi 612/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-12, 2 Ss OWi 612/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-12, 2 Ss OWi 612/05
2 Ss OWi 612/05Obergericht12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 612/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-12
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 612/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0112.2SS.OWI612.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Lüdenscheid zurückverwiesen.
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