24 U 94/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-10, 24 U 94/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 94/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-10
Aktenzeichen: 24 U 94/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0110.24U94.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Juni 2005 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Klägerin gegenüber der Gemeinschuldnerin eine Forderung in Höhe von 63.911,49 € nebst 5 % Zinsen seit dem 03.07.1997 zusteht.
Der Beklagte wird verurteilt, zu Gunsten der Klägerin Sicherungshypotheken in Höhe von jeweils 12.782,30 € nebst 4 % Zinsen seit dem 04.12.1996 einzuräumen in den beim Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen geführten Wohnungsgrundbüchern von I Blätter ####1, ####2, ####3, ####4 und ####5, und zwar jeweils im Rang der für die Klägerin in den Abteilungen III am 09.05.1997 eingetragenen Vormerkungen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn diese nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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