Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-05, 1 VAs 70/05

1 VAs 70/05Obergericht05.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 70/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-05

Aktenzeichen: 1 VAs 70/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0105.1VAS70.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Antrags auf gerichtliche Entscheidung werden dem Betroffenen auferlegt.

Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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