1 VAs 70/05•Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-05, 1 VAs 70/05
Oberlandesgericht Hamm, 2006-01-05, 1 VAs 70/05
1 VAs 70/05Obergericht05.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 70/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-05
Aktenzeichen: 1 VAs 70/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2006:0105.1VAS70.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Antrags auf gerichtliche Entscheidung werden dem Betroffenen auferlegt.
Der Geschäftswert wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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