27 U 122/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-22, 27 U 122/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-22, 27 U 122/05
27 U 122/05Obergericht22.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 122/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-22
Aktenzeichen: 27 U 122/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1222.27U122.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. April 2005 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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