Oberlandesgericht Hamm, 2005-12-22, 27 U 122/05

27 U 122/05Obergericht22.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 122/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-22

Aktenzeichen: 27 U 122/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:1222.27U122.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12. April 2005 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufung als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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