Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-04, 10 U 137/04

10 U 137/04Obergericht04.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 137/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-08-04

Aktenzeichen: 10 U 137/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0804.10U137.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.07.2004 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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