Oberlandesgericht Hamm, 2005-08-02, 3 Ss OWi 468/05

3 Ss OWi 468/05Obergericht02.08.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 468/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-08-02

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 468/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0802.3SS.OWI468.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung der Rechtsbeschwerde im Übrigen - im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen.

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