Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 3 Ss OWi 374/05

3 Ss OWi 374/05Obergericht28.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 374/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-28

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 374/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0728.3SS.OWI374.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwie-sen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG, 349

Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.