3 Ss OWi 374/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 3 Ss OWi 374/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 3 Ss OWi 374/05
3 Ss OWi 374/05Obergericht28.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 374/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-28
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 374/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0728.3SS.OWI374.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Lübbecke zurückverwie-sen.
Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde gemäß §§ 79 Abs. 3 OWiG, 349
Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
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