Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-28, 2 Ss OWi 461/05

2 Ss OWi 461/05Obergericht28.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ss OWi 461/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-28

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 461/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0728.2SS.OWI461.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde verworfen.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Hagen zurückverwiesen.

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