12 UF 180/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-20, 12 UF 180/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-20, 12 UF 180/04
12 UF 180/04Obergericht20.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 UF 180/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: 12 UF 180/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0720.12UF180.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen-Steele für die Zeit ab Juli 2004 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seines Betreuers folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:
Für die Zeit von Juli 2004 bis Oktober 2004 monatlich 67,- Euro.
Für die Zeit von November 2004 bis Dezember 2004 monatlich 23,- Euro.
Für die Zeit von Januar 2005 bis Juni 2005 monatlich 476,- Euro.
Für die Zeit ab Juli 2005 monatlich 396,- Euro.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.