Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-07, 5 U 247/00

5 U 247/00Obergericht07.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 247/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 5 U 247/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0707.5U247.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 17.08.2000 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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