Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-07, 15 W 187/05

15 W 187/05Obergericht07.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 187/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 15 W 187/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0707.15W187.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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