Oberlandesgericht Hamm, 2005-07-04, 18 W 25/05

18 W 25/05Obergericht04.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 W 25/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-04

Aktenzeichen: 18 W 25/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0704.18W25.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 21.03.2004 – 11 O 472/04 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.

Die Beschwerde an den Bundesgerichtshof wird zugelassen.

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