13 U 193/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-27, 13 U 193/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-27, 13 U 193/04
13 U 193/04Obergericht27.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 193/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-27
Aktenzeichen: 13 U 193/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0627.13U193.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.07.2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Feststellungsausspruch entfällt.
Insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.