1 Ss OWi 427/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-23, 1 Ss OWi 427/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-23, 1 Ss OWi 427/05
1 Ss OWi 427/05Obergericht23.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 427/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-23
Aktenzeichen: 1 Ss OWi 427/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0623.1SS.OWI427.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Bußgeldsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Castrop-Rauxel zurückverwiesen.
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