Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-14, 27 U 188/04

27 U 188/04Obergericht14.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 188/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-14

Aktenzeichen: 27 U 188/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0614.27U188.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 8. September 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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