Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-10, 11 U 180/04

11 U 180/04Obergericht10.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 180/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-10

Aktenzeichen: 11 U 180/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0610.11U180.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 4. November 2004 verkündete Grundurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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