Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-07, 7 U 32/04

7 U 32/04Obergericht07.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 32/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-07

Aktenzeichen: 7 U 32/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0607.7U32.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09. März 2004 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicher-heitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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