Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-06, 4 W 56/05

4 W 56/05Obergericht06.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 W 56/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-06

Aktenzeichen: 4 W 56/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0606.4W56.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert, der den

in erster Instanz entstandenen Verfahrenskosten entspricht, trägt die

Antragsgegnerin.

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