4 W 56/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-06, 4 W 56/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 56/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-06
Aktenzeichen: 4 W 56/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0606.4W56.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Streitwert, der den
in erster Instanz entstandenen Verfahrenskosten entspricht, trägt die
Antragsgegnerin.
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