3 Ss OWi 141/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-06, 3 Ss OWi 141/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-06, 3 Ss OWi 141/05
3 Ss OWi 141/05Obergericht06.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 141/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-06
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 141/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0606.3SS.OWI141.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den diesem zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Herford, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, zurückverwiesen.
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