29 W 64/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-03, 29 W 64/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 W 64/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-03
Aktenzeichen: 29 W 64/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0603.29W64.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Vorsitzenden der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 2. September 2004 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdever-fahrens nach einem Gegenstandswert von 650,00 €.
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