4 U 12/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-06-02, 4 U 12/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 12/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-02
Aktenzeichen: 4 U 12/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0602.4U12.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. Dezember 2004 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 45.000,- EUR abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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