Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-25, 11 UF 165/04

11 UF 165/04Obergericht25.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 165/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-25

Aktenzeichen: 11 UF 165/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0525.11UF165.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf vom 30. August 2004 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die in erster Instanz entstandenen Kosten gegeneinander aufgehoben werden.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.