28 U 179/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-12, 28 U 179/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-12, 28 U 179/04
28 U 179/04Obergericht12.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 179/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-12
Aktenzeichen: 28 U 179/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0512.28U179.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. September 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.