3 Ss OWi 163/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-10, 3 Ss OWi 163/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-10, 3 Ss OWi 163/05
3 Ss OWi 163/05Obergericht10.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 163/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-10
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 163/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0510.3SS.OWI163.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.