Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-09, 18 W 8/05

18 W 8/05Obergericht09.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 W 8/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-09

Aktenzeichen: 18 W 8/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0509.18W8.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Kostenbeschluss der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 22.12.2004 - 3 O 292/04 - wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 2.000,00 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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