Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-03, 4 Ss OWi 215/05

4 Ss OWi 215/05Obergericht03.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 215/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-03

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 215/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0503.4SS.OWI215.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

  1. Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.

  2. Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.

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