Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-26, 9 U 194/04

9 U 194/04Obergericht26.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 194/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-26

Aktenzeichen: 9 U 194/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0426.9U194.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Juli 2004 verkündete Urteil der

  1. Zivilkammer des Landgerichts Amsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzu-

wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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