29 W 18/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-26, 29 W 18/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 29 W 18/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-26
Aktenzeichen: 29 W 18/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0426.29W18.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluß des Landgerichts Arnsberg vom 10.2.2004 abgeändert.
Der Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Urteils des Amtsgerichts Kwidzyn vom 12.12.2002 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Gegens-tandswert von 3.280,00 €.
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