Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-25, 23 W 49/05

23 W 49/05Obergericht25.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 49/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-25

Aktenzeichen: 23 W 49/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0425.23W49.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses werden die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten anderweitig auf 2.884,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2004 festgesetzt.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 1.567,32 €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.