Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-21, 15 W 26/05

15 W 26/05Obergericht21.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 26/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-21

Aktenzeichen: 15 W 26/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0421.15W26.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 02.06.2004 als unzulässig verworfen wird.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde. Er hat die in dieser Instanz den Beteiligten zu 2) und 3) entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens dritter Instanz wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

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