11 WF 41/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-13, 11 WF 41/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-13, 11 WF 41/05
11 WF 41/05Obergericht13.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 WF 41/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-13
Aktenzeichen: 11 WF 41/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0413.11WF41.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Beklagten vom 19.01.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts Gronau vom 10.01.2005 teilweise abgeändert.
Dem Beklagten wird weitergehend Prozesskostenhilfe für den Antrag bewilligt, den durch die Jugendamtsurkunde der Stadt S - Urkundennummer #### - titulierten Unterhalt des Klägers dahin abzuändern, dass für die Zeit von Januar 2004 bis September 2004 monatlich nur noch 118,- € und ab Oktober 2004 monatlich nur noch 132,- € zu zahlen sind.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
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