8 W 33/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-12, 8 W 33/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 W 33/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-12
Aktenzeichen: 8 W 33/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0412.8W33.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Die Sache wird zur Neubescheidung seines Prozesskostenhilfeantrages - hinsichtlich der hinreichenden Erfolgsaussichten - mit der Maßgabe an das Landgericht Detmold zurückverwiesen, dass die Voraussetzungen des § 116 S. 1 Nr. 1 ZPO vorliegen.
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