4 U 6/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-12, 4 U 6/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 6/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-12
Aktenzeichen: 4 U 6/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0412.4U6.05.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 11. November 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts N wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es am Ende des Verbotstenors wie folgt heißt: „wie geschehen in der Plakatwerbung auf Seite 4 des Tatbestandes des angefochtenen Urteils“.
Der Antragsgegner trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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