2 WF 74/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-05, 2 WF 74/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 74/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-05
Aktenzeichen: 2 WF 74/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0405.2WF74.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 31.1.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 6.1.2005 dahin abgeändert,
dass dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für seinen Antrag vom 20.12.2004 unter Beiordnung von Rechtsanwalt E aus F bewilligt wird.
Die Anordnung von Ratenzahlungen bleibt dem Amtsgericht vorbehalten.
Im übrigen wird die sofortige Beschwerde auf Kosten des Antragstellers nach einem Wert von 500,00 € als unzulässig verworfen.
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