Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-31, 15 W 298/04

15 W 298/04Obergericht31.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 298/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-31

Aktenzeichen: 15 W 298/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0331.15W298.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde sowie die den weiteren Beteiligten in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden dem Beteiligten zu 3a) auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.000 € festgesetzt.

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