Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-15, 28 U 161/04

28 U 161/04Obergericht15.03.2005

Regest

1. Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung. 2. Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 161/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-15

Aktenzeichen: 28 U 161/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0315.28U161.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Normen: §§ 1004 BGB, 74 Abs. 3, 68 ZPO

Leitsätze

Zum Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB und dessen Verjährung.

Mehrfachbegründungen des Urteils im Vorprozess nehmen nicht an der Interventionswirkung des § 68 ZPO teil und entfalten in dem gegen den Streitverkündungsempfänger geführten Folgeprozess keine Bindungswirkung.

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 22.07.2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.