Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-01, 4 U 174/04

4 U 174/04Obergericht01.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 174/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-01

Aktenzeichen: 4 U 174/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0301.4U174.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels am 22. September 2004 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.

Die Zahlungsklage wird abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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