Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-25, 20 U 176/04

20 U 176/04Obergericht25.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 176/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-25

Aktenzeichen: 20 U 176/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0225.20U176.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Juli 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu beizutreibenden Betrages beibringt.

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