4 U 173/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-24, 4 U 173/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 173/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 4 U 173/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0224.4U173.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 21. September 2004 verkündete
Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird
zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 5.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor
der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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