15 W 507/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-24, 15 W 507/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-24, 15 W 507/04
15 W 507/04Obergericht24.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 507/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-24
Aktenzeichen: 15 W 507/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0224.15W507.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 18.05.2004 werden aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.