Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-24, 15 W 507/04

15 W 507/04Obergericht24.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 507/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-24

Aktenzeichen: 15 W 507/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0224.15W507.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss und der Beschluss des Amtsgerichts vom 18.05.2004 werden aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung auch über die Gerichtskosten und die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens der sofortigen ersten und weiteren Beschwerde an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

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