4 U 102/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-17, 4 U 102/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 102/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 4 U 102/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0217.4U102.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 11. November 2004 wird aufrechterhalten, soweit die Parteien den Rechtsstreit nicht teilweise für erledigt erklärt haben.
Die Beklagten tragen die weiteren Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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