15 W 465/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-17, 15 W 465/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-17, 15 W 465/04
15 W 465/04Obergericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 465/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 15 W 465/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0217.15W465.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Den Beteiligten zu 1) und 2) wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gewährt.
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 17.08.2004 wird zurückgewiesen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter Instanz findet nicht statt.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 156,00 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.