Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-17, 15 W 465/04

15 W 465/04Obergericht17.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 465/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-17

Aktenzeichen: 15 W 465/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0217.15W465.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Den Beteiligten zu 1) und 2) wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gewährt.

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Die sofortige erste Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 17.08.2004 wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten des Verfahrens dritter Instanz findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 156,00 Euro festgesetzt.

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