Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-10, 4 WF 30/05

4 WF 30/05Obergericht10.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 30/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-10

Aktenzeichen: 4 WF 30/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0210.4WF30.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachenn

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 20.1.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 13.1.2005 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller bei einem Wert des Beschwerdeverfahrens von 500 € auferlegt.

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