4 WF 30/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-10, 4 WF 30/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 WF 30/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: 4 WF 30/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0210.4WF30.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachenn
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers vom 20.1.2005 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 13.1.2005 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin werden dem Antragsteller bei einem Wert des Beschwerdeverfahrens von 500 € auferlegt.
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