27 U 166/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-10, 27 U 166/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-10, 27 U 166/04
27 U 166/04Obergericht10.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 166/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: 27 U 166/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0210.27U166.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. Juli 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 9.171,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.07.2003 zu zahlen. Die weitergehende Widerklage bleibt abgewie-sen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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